Staatliche Regelung bei Berufsunfähigkeit und Erwerbsunfähigkeit
Nach der Rentenreform 2001 hat der Gesetzgeber seit 01. Januar 2001 die Berufsunfähigkeitsrente und Erwerbsunfähigkeitsrente abgeschafft. Stattdessen wurde die teilweise und volle Erwerminderungsrente eingeführt.
Berufsunfähigkeitsrente
Eine Berufsunfähigkeitsrente gibt es nur noch für die vor dem 1. Januar 1961 Geborenen.
Volle Erwerbsminderungsrente
Wer aus gesundheitlichen Gründen weniger als drei Stunden täglich arbeiten kann, erhält aus der gesetzlichen Rentenversicherung volle Erwerbsminderungsrente.
Teilweise Erwerbsminderungsrente
Ein Arbeitnehmer hat Anspruch auf teilweise Erwerbsminderungsrente, wenn er aus gesundheitlichen Gründen höchstens sechs Stunden täglich arbeiten kann.